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Newsletter 02/2010 |
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Unser TOP-Thema : Datenerfassung im Verein |
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Steuern sparen im Verein durch richtige Datenerfassung : Unachtsamkeiten in der datenerfassenden Buchführung Ihres Vereins können unnötige Zahlungen von Steuern an das Finanzamt verursachen. Neben einer vorschriftsgemäßen Buchführung im Verein muss Ihr Finanzverantwortlicher die Geschäftsvorgänge unmissverständlich für die Jahressteuererklärungen aufbereiten. Das für die Steuern zuständige Finanzamt gibt die Aufbereitung Ihrer Geschäftsunterlagen für die Finanzkontrolle vor. Im Groben unterscheidet sich das Geschäftsgebaren Ihres Vereins in einen ideellen und in einen wirtschaftlichen Bereich. Der ideelle, gemeinnützige Bereich ist in der Regel steuerfrei. Für Ihre wirtschaftlichen Aktivitäten müssen Sie bei Überschreiten der Freibeträge unter Umständen Steuern zahlen. Für den Einstieg in das Thema finden Sie anliegend eine sehr vereinfachte, verkürzte und nur typisierende Darstellung, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
Aufbereitung und Unterteilung der Geschäftsvorgänge des Vereins zur
Vermeidung der Zahlung unnötiger Steuern gegenüber dem Finanzamt: Detaillierte Unterteilung der Geschäftsvorgänge des Vereins zur Vermeidung der Zahlung unnötiger Steuern gegenüber dem Finanzamt:
1. Ideeller Bereich (Einnahmen)
2. Vermögensverwaltung (Einnahmen)
3. Zweckbetriebe (Einnahmen)
4. andere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (Einnahmen)
5. Gesamtberechnung (Einnahmen, Ausgaben) nach Kalenderjahr
In
den zur Vermeidung unnötiger Steuern wichtigen Gesamtaufzeichnungen
für das Finanzamt muss zu ersehen sein, wie viel Geld für welchen
Bereich und Bereichsvorgang eingenommen oder ausgegeben wurde. |